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GOK Niederdruckregler Typ BHK 052, GF x G 1/2 LH-KN 50 mbar 12 kg/h

359,00 inkl. MwSt.

Der GOK Niederdruckregler Typ BHK 052 ist ein Niederdruckregler zum sicheren Anschluss an Gasflaschen. Er regelt den Gasdruck zuverlässig auf den Nenndruck des angeschlossenen Gasgerätes.

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Der GOK Niederdruckregler Typ BHK 052 ist ein Niederdruckregler zum sicheren Anschluss an Gasflaschen. Er regelt den Gasdruck zuverlässig auf den Nenndruck des angeschlossenen Gasgerätes.

Vorteile und Ausstattung

  • Mit Überdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung (OPSO/SAV) für maximale Sicherheit

  • Integriertes Sicherheitsabblaseventil (PRV)

  • Insektenschutzvorrichtung schützt die Reglerfunktion

  • Höhenverstellbare Abstützung für flexible Montage

  • Ausführung Typ BHK 052 inklusive Prüfanschluss

  • Konformität: EG-Baumusterprüfung nach GGR

Technische Daten

  • Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar

  • Gasdurchfluss: 12 kg/h

  • Hinweis: Verdampfungskapazität der Gasflaschen beachten

Dieser Regler bietet eine robuste, normgerechte Lösung für die sichere Gasdruckregelung bei Gasflaschenanlagen, kombiniert mit Sicherheitsvorrichtungen für den zuverlässigen Betrieb.


Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!

Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.