GOK Schlauchbruchsicherung Niederdruck (SBS)
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Die GOK Schlauchbruchsicherung Niederdruck dient zur Absicherung von Niederdruck-Schlauchleitungen am Ausgang von Niederdruckreglern. Sie verhindert Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der Schlauchleitung, indem der Gasdurchgang automatisch geschlossen wird, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird.
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Die GOK Schlauchbruchsicherung Niederdruck dient zur Absicherung von Niederdruck-Schlauchleitungen am Ausgang von Niederdruckreglern. Sie verhindert Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der Schlauchleitung, indem der Gasdurchgang automatisch geschlossen wird, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird.
⚠ Hinweise:
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Schlauchleitungen > 400 mm müssen nach DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D 34) mit einer SBS abgesichert werden.
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Schlauchleitungen > 1500 mm müssen nach DVGW Arbeitsblatt G 612 mit einer SBS abgesichert werden.
Varianten
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Automatische SBS: Öffnet selbsttätig, geringe Leckgasmenge, verzögertes Öffnen bei langen Schlauchleitungen.
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Manuelle SBS: Sofortiges Schließen ohne Verzögerung, Leckgasmenge abhängig, manuelle Öffnung erforderlich.
Technische Daten
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Anschluss A: G 1/4 LH-ÜM
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Anschluss B: G 1/4 LH-KN
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Ausgangsdruck: 50 mbar
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Leistung: 1,5 kg/h
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Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.

