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GOK Mitteldruckregler Typ M50-F/SBS

54,00 inkl. MwSt.

Der GOK Mitteldruckregler M50-F/SBS ist ein fest eingestellter Mitteldruckregler für den Anschluss an Gasflaschen. Er reguliert den Gasdruck auf den Nenndruck des Verbrauchsgerätes und verfügt über eine integrierte Schlauchbruchsicherung (EFV/SBS) mit manueller Öffnung, die bei Schlauchbeschädigung die Gaszufuhr sofort sperrt.

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Der GOK Mitteldruckregler M50-F/SBS ist ein fest eingestellter Mitteldruckregler für den Anschluss an Gasflaschen. Er reguliert den Gasdruck auf den Nenndruck des Verbrauchsgerätes und verfügt über eine integrierte Schlauchbruchsicherung (EFV/SBS) mit manueller Öffnung, die bei Schlauchbeschädigung die Gaszufuhr sofort sperrt.

Vorteile und Ausstattung

  • Integrierte Schlauchbruchsicherung EFV/SBS: schützt bei Schlauchbeschädigung; manuelle Öffnung möglich

  • Kombinationsanschluss: wahlweise Anschluss an 5, 11 oder 33 kg Gasflaschen

  • Abgang 35° nach unten: reduziert das Risiko von Schlauchknicken und Beschädigungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften

  • EG-Baumusterprüfung: nach GGR

Technische Daten

  • Anschluss A: Kombinationsanschluss (Komb.A)

  • Anschluss B: G 3/8 LH-KN

  • Ausgangsdruck: 4,0 bar

  • Leistung: 12 kg/h

  • Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar


Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!

Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.