GOK Gas-Kippschutzventil Typ KS-40
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Das GOK KS-40 ist ein Gas-Kippschutzventil zum Anschluss an ortsveränderliche Gasgeräte mit Zündsicherung, z. B. Terrassenstrahler. Es schützt vor unkontrolliertem Gasfluss, wenn das Gerät kippt, und öffnet nach dem Aufstellen automatisch wieder.
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Das GOK KS-40 ist ein Gas-Kippschutzventil zum Anschluss an ortsveränderliche Gasgeräte mit Zündsicherung, z. B. Terrassenstrahler. Es schützt vor unkontrolliertem Gasfluss, wenn das Gerät kippt, und öffnet nach dem Aufstellen automatisch wieder.
Vorteile und Ausstattung
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Schließt die Gaszufuhr bei gefährlicher Neigung
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Öffnet selbsttätig nach dem Aufstellen
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Geeignet für alle ortsveränderlichen Geräte mit Zündsicherung, bei denen Umkippen eine Gefahr darstellt
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Besonders geeignet zum Nachrüsten bestehender Geräte
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Ausführung mit vertikalem Abgang für platzsparenden Einbau
Technische Daten
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Anschluss: G 1/4 LH-ÜM x G 1/4 LH-KN
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Betriebsdruck: 29 mbar oder 50 mbar
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Maximaler Betriebsdruck: 65 mbar
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Maximaler Neigungswinkel: 40° (bezogen auf die Senkrechte)
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EG-Baumusterprüfung nach GGR
Dieses Ventil ist insbesondere für den sicheren Einsatz von Freiluft-Terrassenheizstrahlern nach EN 14543 erforderlich.
Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.

