Dichtheitskontrolle TC 2
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Dichtheitskontrolle TC 2 zur Prüfung von zwei Sicherheitsventilen vor oder nach Brennerlauf. Prüfdauer einstellbar 10–60 s, für schnell öffnende Ventile, Innengewinde, Pe max. 500 mbar, 220/240 V, 50/60 Hz.
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Die Dichtheitskontrolle TC 2 überprüft zuverlässig die Dichtheit von zwei Sicherheitsventilen – wahlweise vor oder nach dem Brennerlauf. Damit trägt sie wesentlich zur Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen bei und hilft, undichte Ventile frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Flexibel einstellbare Prüfdauer
Mit einer einstellbaren Prüfdauer von 10 bis 60 Sekunden passt sich die TC 2 individuell an unterschiedliche Prüfvolumen, Leckraten und Eingangsdrücke an. So lässt sich das Gerät präzise auf die jeweilige Anlagenkonfiguration abstimmen und liefert in jeder Einsatzsituation zuverlässige Prüfergebnisse.
Für schnell öffnende Ventile ausgelegt
Die Dichtheitskontrolle TC 2 ist speziell für den Einsatz mit schnell öffnenden Ventilen konzipiert und verfügt über ein Innengewinde für den direkten Anschluss an die Gasstrecke.
Vorteile auf einen Blick
- Prüfung von zwei Sicherheitsventilen in einem Gerät
- Einstellbare Prüfdauer (10–60 s) für flexible Anpassung
- Geeignet für schnell öffnende Ventile
- Weiter Spannungsbereich 220–240 V, 50/60 Hz
- Kompakter Anschluss mit Innengewinde
Technische Daten im Überblick
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Funktion | Dichtheitsprüfung von 2 Sicherheitsventilen |
| Prüfzeitpunkt | Vor oder nach Brennerlauf |
| Prüfdauer | Einstellbar 10–60 s |
| Ventiltyp | Schnell öffnende Ventile |
| Anschluss | Innengewinde |
| Max. Eingangsdruck (Pe) | 500 mbar |
| Netzspannung | 220/240 V |
| Frequenz | 50/60 Hz |
Fazit: Die Dichtheitskontrolle TC 2 bietet eine flexible und zuverlässige Prüfung von Sicherheitsventilen an Feuerungsanlagen – mit einstellbarer Prüfdauer optimal auf unterschiedliche Anlagenverhältnisse anpassbar.
Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
