GOK Mitteldruck-Schlauchleitung Gummi, Überwurfmutter × Rohrstutzen
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Die GOK Mitteldruck-Schlauchleitung Gummi ist eine flexible Mitteldruck-Schlauchleitung zur sicheren Verbindung von Armaturen, Verbrauchsgeräten und Rohrleitungen. Sie ist DVGW-geprüft und gewährleistet einen zuverlässigen und langlebigen Einsatz in Gasinstallationen.
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Die GOK Mitteldruck-Schlauchleitung Gummi ist eine flexible Mitteldruck-Schlauchleitung zur sicheren Verbindung von Armaturen, Verbrauchsgeräten und Rohrleitungen. Sie ist DVGW-geprüft und gewährleistet einen zuverlässigen und langlebigen Einsatz in Gasinstallationen.
Vorteile und Ausstattung
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DVGW-geprüfte Qualität für sichere Gasinstallation
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Geeignet zur Verbindung von Armaturen, Rohrleitungen und Gasgeräten
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Flexibles Gummischlauchmaterial mit Textileinlage
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Kältebeständig bis -30 °C
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Maximal zulässiger Druck: PS 10 bar
Technische Daten
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Anschluss A (Überwurfmutter): G 1/4 LH-ÜM
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Anschluss B (Rohrstutzen): RST 8
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Schlauchabmessung: 6,3 × 3,5 mm
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Material: Gummi mit Textileinlage
Die Schlauchleitung ist ideal für mitteldruckseitige Gasverbindungen in Haushalten, Gewerbe oder industriellen Anwendungen, wo Sicherheit, Flexibilität und DVGW-Zertifizierung entscheidend sind.
Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
