GOK Druckausgleichsventil Typ DAV7, IG G 3/8 x IG G 3/8
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Das GOK Druckausgleichsventil Typ DAV7 (IG G 3/8 x IG G 3/8) ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung in Saugleitungen. Es begrenzt den temperaturbedingten Druckanstieg in geschlossenen, doppelseitig verblockten Saugleitungsabschnitten durch Bereitstellung eines Ausdehnungsvolumens, ohne dass dabei Heizöl abgeleitet wird.
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Das Druckausgleichsventil Typ DAV7 von GOK ist eine Sicherheitseinrichtung, die vor Drucküberschreitung in Saugleitungen schützt. In Saugleitungen kann es bei doppelseitiger Verblockung durch temperaturbedingte Volumenänderung des Heizöls zu einem Druckanstieg kommen. Das DAV7 wirkt dem entgegen, indem es ein Ausdehnungsvolumen bereitstellt, das den Druckanstieg begrenzt, ohne dass zusätzlich Heizöl abgeleitet werden muss.
Funktionsweise
Das Ventil öffnet bereits bei geringstem Volumenanstieg im Druckbereich von 0 bis 5 bar, mit einem Endpunkt bei 6 bar, und nimmt ein Zusatzvolumen von bis zu 4,5 cm³ auf. So wird eine Überschreitung des maximalen Arbeitsdruckes zuverlässig verhindert.
Vorteile und Ausstattung
- Zusätzliche Sicherung bei Überschreitung des maximalen Arbeitsdruckes
- Kompakte Bauweise mit beidseitigem Innengewinde G 3/8″
Konformität
Geprüft nach ÜHP EN 12514-2 sowie DIN/EN 12514-2.
Technische Daten
- Arbeitsdruck für Volumenausdehnung: 0,5 bis 3,8 bar
- Volumenausdehnung: maximal 5 cm³
- Ausgelegt für einen Temperaturanstieg von ΔT = 40 K
- Öffnungsdruck: 0 bis 5 bar, Endpunkt 6 bar
- Aufnahme Zusatzvolumen: bis zu 4,5 cm³
- Anschluss: beidseitig IG G 3/8″ für zylindrische Einschraubverschraubungen Typ GERB nach EN ISO 1179-4 Form B
- Abdichtung über beigestellte O-Ringe FKM, zum Anschluss einer Universal-Anschlussgarnitur Typ UA geeignet
Vorteile im Überblick
- Verhindert Druckschäden durch temperaturbedingte Volumenausdehnung des Heizöls
- Keine zusätzliche Ableitung von Heizöl notwendig
- Normgerecht nach DIN/EN 12514-2
- Kompatibel mit gängigen Verschraubungssystemen
Hinweis: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), „nicht-steckerfertigen Geräten“ ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Sytemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
